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Marketing-News



Gezieltes Anklicken von Google AdWords der Konkurrenz ist wettbewerbswidrig (7.3.2010 )
Es ist in der Praxis sicher häufig vorgekommen: Wettbewerber klicken Ihre AdWords-Anzeigen an, um sich zu informieren, wie Ihre Werbestrategie aufgebaut ist. Werden aus dem Einmalklick aber mehr und mehr, dann wird der Schaden schnell gravierend. Erstens müssen Sie jeden Klick bezahlen. Zweitens ist nach einigen Klicks Ihr Tagesbudget für die AdWords-Werbung aufgebraucht – in der Folge erscheinen an diesem Tag dann gar keine AdWords-Anzeigen mehr von Ihnen.
Einsatz von Google Analytics abmahnfähig ? (10.12.2009 )
Wie gemeldet, hält der Düsseldorfer Kreis den Einsatz von „Google Analytics“ für unzulässig. Nun kommen die ersten Meldungen, dass Rechtsanwälte hier wohl wieder einmal ein neues Tätigkeitsfeld entdeckt haben und hier Abmahnungen drohen. Ob diese erfolgreich sein werden, ist eigentlich zunächst nicht wichtig, denn: Sie sorgen zunächst einmal für Ärger beim Abgemahnten und wer möchte schon der erste sein, der in einen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang gezogen wird.
Vorsicht bei Autorespondern! Auch eine automatisch versandte E-Mail kann unerlaubte Werbung sein (20.10.2009 )
Achtung! Bei E-Mail-Werbung können Sie derzeit gar nicht vorsichtig genug sein. Denn die Gerichte stufen immer mehr E-Mail-Werbung als wettbewerbswidrig sein. Nach einem Urteil des AG München (Urteil v. 09.07.2009 Az. 161 C 6412/09) ist nun auch Vorsicht bei Einsatz von Autoresponder-E-Mails geboten.
Suchmaschinen-Anzeigen: Markenname als Suchwort ist erlaubt (13.2.2009 )
Wer eine Anzeige bei einer Internet-Suchmaschine schaltet, darf als Schlüsselwort den Namen des Wettbewerbers angeben. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden (Bundesgerichtshof, 22.1.2009, Aktenzeichen: I ZR 30/07). Im vorliegenden Fall hatte ein Online-Anbieter in seiner AdWords-Anzeige bei Google einen Markennamen des Konkurrenten als Schlüsselwort hinterlegt. Immer wenn ein Interessent den Firmennamen des Konkurrenten in der Suchmaschine Google eingab, erschien die Online-Anzeige mit den Produkten des Online-Anbieters.

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